Schäden im Sondereigentum – Was Wohnungseigentümer wirklich wissen müssen

dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.

Veröffentlicht am 07. Dezember 2025

Schäden im Sondereigentum verursachen schnell Stress: Wer zahlt? Wer muss reparieren? Und wie grenzt man Sondereigentum überhaupt sauber vom Gemeinschaftseigentum ab? Damit du im Ernstfall nicht im Dunkeln tappst, findest du hier die wichtigsten Fakten kompakt und verständlich zusammengefasst.

Übersicht

Was zählt überhaupt zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum gehören alle Bereiche deiner Wohnung, die du als Eigentümer allein nutzt und die nicht für die Stabilität, Sicherheit oder Funktion des Gesamtgebäudes erforderlich sind. Typische Beispiele:

  • Innenliegende Wände (nicht tragend)
  • Fußbodenbeläge
  • Tapeten, Innenanstriche
  • Innentüren
  • Sanitärobjekte wie Waschbecken, WC, Dusche
  • Leitungen ab der Wand, wenn sie ausschließlich deiner Einheit dienen

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum: Kurz erklärt

Alles, was du innerhalb deiner vier Wände individuell gestalten kannst, zählt in der Regel zum Sondereigentum. Tragende Bauteile, Dach, Fassade, Steigleitungen oder Hausflure gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Wer haftet bei Schäden im Sondereigentum?

Grundsatz: Schäden im Sondereigentum sind Sache des Eigentümers. Das bedeutet: Du trägst Verantwortung, Reparaturpflicht und Kosten – es sei denn, der Schaden wurde durch Gemeinschaftseigentum verursacht oder ein anderer Eigentümer bzw. Mieter ist verantwortlich.

1. Schaden entsteht durch Gemeinschaftseigentum

Typische Fälle: Undichte Steigleitung, Feuchtigkeit durch defekte Außenwand, Wasserschaden durch mangelhafte Dachabdichtung, Rohrbruch an einer gemeinschaftlichen Hauptleitung.

Konsequenz: Die Gemeinschaft (vertreten durch die Verwaltung) ist zuständig. Die Kosten trägt die WEG – häufig über die Gebäudeversicherung.

2. Schaden entsteht innerhalb deiner Wohnung

Beispiele: Defekter Wasserhahn läuft über, Wanddurchführung der Waschmaschine undicht, Parkett durch falsches Wischen beschädigt, durchgebohrte Leitung in einer Trennwand.

Konsequenz: Das ist dein Bereich. Die Kosten liegen bei dir oder deiner Privathaftpflicht, wenn dritte Wohnungen betroffen sind.

3. Folgen, wenn Schäden aus dem Sondereigentum auf das Gemeinschaftseigentum übergreifen

Schäden, die im Sondereigentum entstehen, können sich ausbreiten und das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen – und dann wird es schnell teuer. Wichtig ist: Verursacherprinzip. Wer den Schaden verursacht, haftet.

Typische Fälle

  • Defekte Waschmaschine → Wasser läuft aus → durchdringt Estrich oder Decke → Schaden an gemeinschaftlicher Decke / Leitungen / Dämmung.
  • Beim Aufhängen eines Schranks wird eine gemeinschaftliche Steigleitung angebohrt → Rohrschaden → WEG betroffen.
  • Kerze verursacht Brand im Sondereigentum → Rauch zieht in die gemeinschaftlichen Flure → Wände müssen gestrichen werden.

Folgen für den Eigentümer

  1. Kostenübernahmepflicht: Der Eigentümer muss sein Sondereigentum und die Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum ersetzen.
  2. Haftpflichtversicherung kann einspringen: Bei Fahrlässigkeit oft ja, bei grober Fahrlässigkeit nicht zwingend.
  3. Kein Anspruch auf freie Handwerkerwahl: Die WEG entscheidet, welche Firmen am Gemeinschaftseigentum arbeiten.
  4. Gemeinschaft zahlt vor – nimmt aber Regress: Bei Eilmaßnahmen kann die WEG vorstrecken und später den Verursacher in Anspruch nehmen.

Warum schnelle Meldung entscheidend ist

Je länger ein Schaden unentdeckt bleibt, desto größer werden Sanierungsaufwand, Eingriffe in die Gebäudesubstanz und Kosten für Eigentümer wie Gemeinschaft.

Was tun, wenn ein Schaden im Sondereigentum entsteht?

  1. Schaden dokumentieren
  2. Verwaltung informieren
  3. Ursache klären lassen
  4. Versicherungen melden
  5. Reparatur abstimmen

Wie eine professionelle Hausverwaltung bei Schäden im Sondereigentum helfen kann

Auch wenn Schäden im Sondereigentum grundsätzlich in die Verantwortung des Eigentümers fallen, kann eine kompetente Hausverwaltung wertvolle Unterstützung leisten – gerade wenn die Schadensursache unklar ist oder ein möglicher Bezug zum Gemeinschaftseigentum besteht.

1. Schnelle Klärung der Zuständigkeiten

Eine erfahrene Hausverwaltung erkennt schnell, ob ein Schaden wirklich im Sondereigentum entstanden ist oder ob das Gemeinschaftseigentum beteiligt sein könnte. Das verhindert Missverständnisse, unnötige Kosten und zeitliche Verzögerungen.

2. Koordination mit Fachfirmen

Verwaltungen arbeiten in der Regel mit einem Netzwerk zuverlässiger Handwerker zusammen. Sie können:

  • geeignete Fachfirmen vermitteln,
  • Angebote einholen,
  • bei Bedarf die Terminierung übernehmen.

Für Eigentümer bedeutet das: weniger Aufwand und schneller verlässliche Ergebnisse.

3. Kommunikation mit der Gebäudeversicherung

Sobald ein Schaden möglicherweise das Gemeinschaftseigentum betrifft oder dies nicht ausgeschlossen werden kann, übernimmt die Hausverwaltung die Abstimmung mit der Gebäudeversicherung. Das umfasst:

  • Schadensmeldungen,
  • das Einreichen notwendiger Unterlagen,
  • die technische und rechtliche Einordnung.

So wird sichergestellt, dass der Versicherungsfall korrekt abgewickelt wird.

4. Dokumentation für Eigentümer und Gemeinschaft

Professionelle Verwaltungen dokumentieren Schäden sauber – mit Fotos, Protokollen und Handwerkerrückmeldungen. Das schafft Transparenz und dient als Absicherung gegenüber Miteigentümern oder Versicherungen.

5. Unterstützung bei Konflikten zwischen Eigentümern

Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Schaden im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum liegt. Die Verwaltung fungiert hier als neutrale Instanz, die:

  • die Rechtslage erklärt,
  • die Teilungserklärung berücksichtigt,
  • für eine sachliche Klärung sorgt.

Das verhindert unnötige Eskalationen.

6. Überwachung der Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

Falls der Schaden ins Gemeinschaftseigentum übergreift, koordiniert die Hausverwaltung sämtliche notwendigen Maßnahmen – bis zur Fertigstellung. Eigentümer profitieren hier von klaren Prozessen und einem professionellen Qualitätsmanagement.

Fazit

Schäden im Sondereigentum erfordern klare Schritte und ein gutes Verständnis der Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum. Mit diesem Wissen vermeidest du unnötige Kosten und setzt deine Rechte souverän durch.

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