dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.
Veröffentlicht am 07. Dezember 2025
Schäden im Sondereigentum verursachen schnell Stress: Wer zahlt? Wer muss reparieren? Und wie grenzt man Sondereigentum überhaupt sauber vom Gemeinschaftseigentum ab? Damit du im Ernstfall nicht im Dunkeln tappst, findest du hier die wichtigsten Fakten kompakt und verständlich zusammengefasst.
Übersicht
Zum Sondereigentum gehören alle Bereiche deiner Wohnung, die du als Eigentümer allein nutzt und die nicht für die Stabilität, Sicherheit oder Funktion des Gesamtgebäudes erforderlich sind. Typische Beispiele:
Alles, was du innerhalb deiner vier Wände individuell gestalten kannst, zählt in der Regel zum Sondereigentum. Tragende Bauteile, Dach, Fassade, Steigleitungen oder Hausflure gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Grundsatz: Schäden im Sondereigentum sind Sache des Eigentümers. Das bedeutet: Du trägst Verantwortung, Reparaturpflicht und Kosten – es sei denn, der Schaden wurde durch Gemeinschaftseigentum verursacht oder ein anderer Eigentümer bzw. Mieter ist verantwortlich.
Typische Fälle: Undichte Steigleitung, Feuchtigkeit durch defekte Außenwand, Wasserschaden durch mangelhafte Dachabdichtung, Rohrbruch an einer gemeinschaftlichen Hauptleitung.
Konsequenz: Die Gemeinschaft (vertreten durch die Verwaltung) ist zuständig. Die Kosten trägt die WEG – häufig über die Gebäudeversicherung.
Beispiele: Defekter Wasserhahn läuft über, Wanddurchführung der Waschmaschine undicht, Parkett durch falsches Wischen beschädigt, durchgebohrte Leitung in einer Trennwand.
Konsequenz: Das ist dein Bereich. Die Kosten liegen bei dir oder deiner Privathaftpflicht, wenn dritte Wohnungen betroffen sind.
Schäden, die im Sondereigentum entstehen, können sich ausbreiten und das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen – und dann wird es schnell teuer. Wichtig ist: Verursacherprinzip. Wer den Schaden verursacht, haftet.
Je länger ein Schaden unentdeckt bleibt, desto größer werden Sanierungsaufwand, Eingriffe in die Gebäudesubstanz und Kosten für Eigentümer wie Gemeinschaft.
Auch wenn Schäden im Sondereigentum grundsätzlich in die Verantwortung des Eigentümers fallen, kann eine kompetente Hausverwaltung wertvolle Unterstützung leisten – gerade wenn die Schadensursache unklar ist oder ein möglicher Bezug zum Gemeinschaftseigentum besteht.
Eine erfahrene Hausverwaltung erkennt schnell, ob ein Schaden wirklich im Sondereigentum entstanden ist oder ob das Gemeinschaftseigentum beteiligt sein könnte. Das verhindert Missverständnisse, unnötige Kosten und zeitliche Verzögerungen.
Verwaltungen arbeiten in der Regel mit einem Netzwerk zuverlässiger Handwerker zusammen. Sie können:
Für Eigentümer bedeutet das: weniger Aufwand und schneller verlässliche Ergebnisse.
Sobald ein Schaden möglicherweise das Gemeinschaftseigentum betrifft oder dies nicht ausgeschlossen werden kann, übernimmt die Hausverwaltung die Abstimmung mit der Gebäudeversicherung. Das umfasst:
So wird sichergestellt, dass der Versicherungsfall korrekt abgewickelt wird.
Professionelle Verwaltungen dokumentieren Schäden sauber – mit Fotos, Protokollen und Handwerkerrückmeldungen. Das schafft Transparenz und dient als Absicherung gegenüber Miteigentümern oder Versicherungen.
Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Schaden im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum liegt. Die Verwaltung fungiert hier als neutrale Instanz, die:
Das verhindert unnötige Eskalationen.
Falls der Schaden ins Gemeinschaftseigentum übergreift, koordiniert die Hausverwaltung sämtliche notwendigen Maßnahmen – bis zur Fertigstellung. Eigentümer profitieren hier von klaren Prozessen und einem professionellen Qualitätsmanagement.
Schäden im Sondereigentum erfordern klare Schritte und ein gutes Verständnis der Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum. Mit diesem Wissen vermeidest du unnötige Kosten und setzt deine Rechte souverän durch.
Hilfreich dazu:
Wir benötigen nur grundlegende Informationen über das zu verwaltende Objekt, um Ihnen blitzschnell ein unverbindliches WEG-Angebot zu machen.
Sofort nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Unser Team überprüft die Daten und Sie erhalten binnen weniger Tage ein individuelles Angebot mit Festpreisgarantie.
Nachdem Sie unser verbindliches Angebot erhalten haben, können Sie es in Ruhe prüfen. Über die Annahme des Angebots entscheidet dann die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft.